Oldtimereinstufung und Wiederzulassung - Neuer Service bei der KÜS                 Die Feinstaubplakette            

 

Nach einem eingetretenen Schadenfall an Ihrem Fahrzeug durch

einen unverschuldeten Verkehrsunfall
sonstige Schäden an Ihrem Fahrzeug, welche durch andere Personen/Sachen hervorgerufen wurden

sollten Sie Folgendes beachten:

Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten trotzdem zu erstatten.

Sie haben grundsätzlich als Geschädigte/r die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.

Nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger mit entsprechender technischer Ausstattung (Hebebühne, Bremsprüfstand, Scheinwerferprüfgerät, Abgastester, Lackschichtdickenmeßgerät etc.) kann den Schadenumfang richtig erkennen und Sie so vor unliebsamen Überraschungen bewahren.

Unsere Gutachten

In unseren Gutachten erfahren Sie folgende wichtige Fakten:

Schadenhöhe / Reparaturkosten
Reparaturdauer 
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert
Restwert

Unser Gutachten dient Ihnen als wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können.

Pflicht

Sie sind nicht verpflichtet, eine Reparaturkostenrechnung oder einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung des Unfallgegners einzureichen (BGH AZ: VI ZR 181/92 - 0, April 1993). Ein fundiertes Sachverständigengutachten genügt.

Bagatellschäden

Besonders augenscheinlich  geringe Beschädigungen können für den Laien oft nicht erkennbare, weitergehende Folgen auf den Schadenumfang haben. 

Scheuen Sie sich nicht, auch nach sogenannten "Bagatellschäden" Ihr Fahrzeug durch einen unserer qualifizierten Sachverständigen kostengünstig überprüfen zu lassen.

 

Kommen Sie einfach ohne Voranmeldung zu uns!

Nutzen Sie die Kompetenz und das Wissen unseres  Sachverständigenbüros zu Ihrem Vorteil, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen.

Bargteheide: 04532-281818

Neumünster: 04321-529393

Rendsburg: 04331-76465

Husum: 04841-800282

 

 

Dürfen Sie mit Ihrem Auto und Ihrem Anhänger in Zukunft max. 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren ?

 

Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall

 

 

 

   

 

 

                              

Copyright © 2005[Rickert GmbH & Co. KG ]. Alle Rechte vorbehalten.
Rickert GmbH & Co. KG, Kieler Str. 675, 24536 Neumünster