|
|
|
Unser Gutachten dient Ihnen als wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können. PflichtSie sind nicht verpflichtet, eine Reparaturkostenrechnung oder einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung des Unfallgegners einzureichen (BGH AZ: VI ZR 181/92 - 0, April 1993). Ein fundiertes Sachverständigengutachten genügt. BagatellschädenBesonders augenscheinlich geringe Beschädigungen können für den Laien oft nicht erkennbare, weitergehende Folgen auf den Schadenumfang haben. Scheuen Sie sich nicht, auch nach sogenannten "Bagatellschäden" Ihr Fahrzeug durch einen unserer qualifizierten Sachverständigen kostengünstig überprüfen zu lassen.
Kommen Sie einfach ohne Voranmeldung zu uns!Nutzen Sie die Kompetenz und das Wissen unseres Sachverständigenbüros zu Ihrem Vorteil, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen. Bargteheide: 04532-281818 Neumünster: 04321-529393 Rendsburg: 04331-76465 Husum: 04841-800282
|
|
Copyright © 2005[Rickert GmbH & Co. KG ].
Alle Rechte vorbehalten. |