Logo2000neu
qr-code neu.fw

Rickert GmbH & Co.KG

- Kfz-Sachverständige -

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellten Fragen rund um die HU und Gutachten

Muss ich vor der HU mit meinem Kfz in die Werkstatt?

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Fahrzeug fit für die Hauptuntersuchung ist, können Sie selbstverständlich in der Werkstatt Ihres Vertrauens Ihr Kfz durchsehen lassen. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass einige Werkstätten auch Reparaturarbeiten in den Kostenvoranschlag schreiben, die nicht HU-relevant sind oder sogar gar nicht ausgeführt werden müssen.
Kommen Sie daher direkt zu uns. Unser PI wird während der gründlichen Durchsicht anlässlich der HU alle sicherheitsrelevanten Mängel auflisten. Mit diesem HU-Bericht können Sie dann den Reparaturauftrag an die Werkstatt erteilen und gehen sicher, dass keine überflüssigen und unnötig teuren Arbeiten ausgeführt werden. Nach erfolgter Reparatur kommen Sie mit Ihrem Kfz und der Reparaturrechnung  wieder zu uns, und wir führen eine Nachkontrolle durch. Besteht Ihr Fahrzeug die Nachkontrolle mängelfrei, erhalten Sie die HU-Plakette.

 

Warum erteilt der PI meinem Fahrzeug keine Plakette?

Wenn Ihr Fahrzeug sicherheitsrelevante Mängel aufweist wie z.B. defekte Beleuchtung, runtergefahrene Bremsen, unterschiedliche unzulässige Bremswirkung, defekte Leitungen, Blinker ohne Funktion, defekter Wischermotor, abgefahrene Reifen, gebrochene oder unzulässig reparierte Felgen, defekte Auspuffanlage, Ölverlust usw., dann darf der PI die HU-Plakette nicht zuteilen, weil das Fahrzeug nicht den Sicherheitsanforderungen für den öffentlichen Straßenverkehr nach StVZO entspricht. Gleiches gilt bei Nichtbestehen der AU. Falls Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, erhalten Sie einen HU-Bericht, in dem sämtliche festgestellten Mängel aufgelistet sind. Sie als Fahrzeughalter sind verpflichtet, die Mängel dann umgehend beseitigen zu lassen und das Fahrzeug zur Nachkontrolle vorzustellen.

 

Kann der PI nicht mal Fünfe gerade sein lassen?

Nein. Das darf der PI gar nicht. Sobald er an Ihrem Kfz einen gravierenden Mangel feststellt, muss er die Erteilung der Plakette verweigern bis der Mangel sach- und fachgerecht behoben ist.

 

Warum muss ich zur Prüfstelle kommen?

Mit einem vierrädrigen Kfz müssen Sie auf jeden Fall zur Prüfstelle kommen, da das Fahrzeug auf dem Bremsenprüfstand gebremst werden muss. Eine reine Sichtkontrolle genügt nicht.

 

In meinem Fahrzeug ist eine Gasanlage verbaut. Prüfen Sie das auch?

Ja, unsere PI prüfen auch gasbetriebene Fahrzeuge. Bitte teilen Sie dem PI vor Beginn der HU mit, dass es sich um ein gasbetriebenes Fahrzeug handelt und wo der Gastank verbaut ist.

 

Mein Wohnwagen ist nicht amtlich angemeldet, ich will ihn aber zum Campingplatz fahren. Brauche ich für den Wohnwagen eine Plakette/einen Bericht?

Ja, für jedes Fahrzeug und jeden Anhänger, das/der im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, benötigen Sie eine Zulassung und damit auch eine HU. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Fz/der Anhänger auch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden DARF.

 

Prüfen Sie auch Wohnmobile?

Ja, an unserem Hauptsitz in Neumünster prüfen wir auch Wohnmobile wie auch insgesamt Fahrzeuge bis 5 t zGg und ca. 4,50 m Radstand (z.B. Transporter)

 

Prüfen Sie LKW und große Busse?

Nein, dafür sind unsere Prüfstellen nicht ausgelegt.

Ich bin unverschuldet Geschädigte/r eines Verkehrsunfalls - was kann ich tun?

Zur Wahrung Ihrer Rechte sollten Sie daran denken, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser übernimmt die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Dann kommen Sie zu uns und geben ein Schadengutachten in Auftrag.

Sofern Sie das Fahrzeug bei uns im Betrieb vorstellen können (Verkehrssicherheit, Fahrbereitschaft des Kfz beachten!), brauchen Sie keinen Termin zu vereinbaren sondern können während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Sofern ein SV jedoch zu Ihnen oder zum Abstellort des Fahrzeugs kommen muss, beispielsweise, weil das Fz nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit ist, vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch einen Besichtigungstermin.

Sofern es sich um einen Bagatellschaden (bis ca. 700,00 € Schadenhöhe)  handelt, erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, auf Basis dessen Sie bzw. Ihr Rechtsbeistand mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann, sofern Sie diese Art der Abrechnung wünschen. Zu bedenken ist hierbei, dass die gegnerische Versicherung nur über den Nettoschadenbetrag - also nicht die MwSt - abrechnet. Diese Praxis entspricht der gängigen Rechtsprechung, nach der Sie nur dann einen Anspruch auf Auskehrung/Erstattung der MwSt haben, wenn Sie diese auch aufgewendet haben, da ansonsten nach vorherrschender Rechtsmeinung eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt.

Liegt ein Schaden oberhalb der Bagatellgrenze vor, erstellen wir Ihnen ein vollständiges Schadengutachten auf Basis dessen Sie entweder das Fahrzeug reparieren lassen oder nach Gutachten mit der gegnerischen Versicherung abrechnen können. Auch hier gilt, dass die Versicherung Ihnen nur den Nettoschadenbetrag auskehrt.

Was kostet mich das?

Außer der Lauferei: nichts. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes sowie die Kosten für den Kostenvoranschlag bzw. das Schadengutachten muss die gegnerische (Kfz-) Haftpflichtversicherung bezahlen.

Damit wir mit der Versicherung die Kosten für den KV oder das GA abrechnen können, unterschreiben Sie uns eine Abtretungserklärung, die uns zur Abrechnung mit der Versicherung berechtigt.

Manchmal kommt es vor, dass die gegnerische Versicherung auch die Kosten für das Gutachten an den Geschädigten überweist. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Rechnungsbetrag für den KV/das GA an uns auszukehren, da ansonsten eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass auch wir für unsere Arbeit bezahlt werden möchten.

Die gegnerische Versicherung will mir einen Sachverständigen schicken, den ich nicht will. Muss ich das zulassen?

Grundsätzlich hat der gegnerische Haftpflichtversicherer das Recht, den Schaden durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen begutachten zu lassen. Dieses Gutachten ist aber für Sie nicht bindend  - auch wenn Ihnen die Versicherung das weismachen will.

Als unverschuldet Geschädigte/r haben Sie das Recht, einen geeigneten Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens und der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen.

Ich hatte nachts einen Wildunfall. Brauche ich sofort einen Gutachter?

Nein.

Das erste, was Sie tun müssen, wenn Sie einen Wildunfall haben, ist die Polizei und/oder den zuständigen Förster/Jagdinhaber anzurufen. Ist das Tier nur verletzt und hat sich vom Unfallort entfernt, muss es erlegt und sichergestellt werden. Ist das Tier bei dem Unfall tödlich verletzt worden, muss es aus dem Verkehrsraum entfernt und sichergestellt werden.

Außerdem erhalten Sie nur dann die für die Abrechnung mit Ihrer Kasko-Versicherung notwendige Wildschadenbescheinigung.

Sofern Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrfähig ist, können Sie es nach der Abwicklung vor Ort mit Polizei und Forstbeamtem vom Unfallort entfernen und am folgenden Tag Ihrer Kaskoversicherung den Schaden melden. In der Regel beauftragt Ihr Kasko-Versicherer dann schnellstmöglich einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens.

Bitte beseitigen Sie die Unfallspuren, insbesondere Schnitthaar, Blutspritzer etc.,  an Ihrem Fahrzeug nicht, bevor der Sachverständige dem zugestimmt hat!

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kaskoversicherer uns mit der Gutachtenerstellung beauftragt, sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Versicherung und lassen Sie sich bitte schriftlich bestätigen, dass wir beauftragt werden dürfen. In Kaskofällen hat nämlich der Versicherer die freie Gutachterwahl und ist nicht verpflichtet, Rechnungen für die externe Beauftragung von Sachverständigen zu begleichen. Sie würden bei freier Auftragsvergabe also auf den Kosten sitzenbleiben.

Ich bin Opfer einer Verkehrsunfallflucht geworden - was kann ich tun?

Zunächst einmal: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine handfeste Straftat und ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heißt, dass eine entsprechende Anzeige auf jeden Fall verfolgt wird und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Polizei die Ermittlungen aufnimmt.

Rufen Sie also in jedem Fall die Polizei hinzu, die dann die Spuren sichern und Ihre Anzeige aufnehmen wird. Sollten Sie nicht nur Opfer sondern auch Zeuge des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sein, beschreiben Sie den Beamten das Geschehen bitte so detailliert wie möglich. Insbesondere Fabrikat, Farbe und amtliches Kennzeichen des unfallflüchtigen Fahrzeuges sind von großer Bedeutung für den Ermittlungserfolg.

Wenn Sie zusätzlich zur Spurensicherung durch die Polizei eine sogenannte freie Beweissicherung anstreben, erstellen wir Ihnen gern ein entsprechendes Gutachten. Bitte klären Sie zuvor mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für ein solches Gutachten. Sollten Sie die Kosten selbst aufbringen müssen, entsteht Ihnen in jedem Fall ein Erstattungsanspruch gegen den Unfallverursacher.

Bitte schildern Sie auch gegenüber unserem Sachverständigen die Ereignisumstände so detailliert wie möglich, damit sich für ihn ein möglichst vollständiges Bild ergibt und er die Beweissicherung akkurat und umfassend durchführen kann.

Bitte seien Sie ehrlich und klären den SV auch über Vor- und Altschäden auf, sofern welche vorhanden sind.

Die Mikrospurensicherung nehmen wir übrigens mit der SPURFIX-Folie vor, die auch von Polizei und Staatsanwaltschaft verwendet wird und wesentlich besser als die handelsüblichen Folien zur Sicherung von Mikrospuren geeignet ist.

nach oben

Kfz-Sachverstand! | Datenschutzerklärung | Filialen | SPURFIX | IbB | Partner | Geschäftsführung | Jobs | crash data recording | Leistungen | Oldtimer | Unfall? | Check Gebrauchte | HU-Wissenswertes | News & Links | Recht aktuell | Bußgeldkatalog Info | technische Infos | FAQ | Impressum | AGB | Kontakt | Mobiler Kontakt | SHOP handmade by alex |
SSH-3189 Logo RGB DAT_Logo_RGB
Classic-Data-Logo_Bewertungspartner
SPURFIX Sachverständiger
IbB rot fast gross

Aktuelles:

Öffnungszeiten:

Neumünster

Bargteheide

Husum

Rendsburg

 

_________________________

In der Kieler Straße in Neumünster auf Höhe unseres Büros  ist

 Tempo 30!

_________________________