Nach dem Eintritt eines Schadenfalles an Ihrem Fahrzeug durch
- einen unverschuldeten Verkehrsunfall
- sonstige Schäden, welche durch andere Personen oder Sachen hervorgerufen werden
sollten Sie Folgendes beachten:
Auch wenn die (Kfz-)Haftpflicht-Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, sind Ihnen die Kosten für ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten trotzdem zu erstatten! Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Sie haben grundsätzlich als Geschädigte/r die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.
Nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger mit entsprechender technischer Ausstattung (Hebebühne, Bremsenprüfstand, Scheinwerferprüfgerät, Abgastester, Lackschichtdickenmessgerät usw.) kann den vollen Schadenumfang richtig erkennen und Sie so vor unliebsamen Überraschungen bewahren.
Unsere Gutachten
In unseren Gutachten erfahren Sie folgende wichtige Fakten:
- Schadenhöhe/Reparaturkosten
- voraussichtliche Reparaturdauer
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
Unser Gutachten dient Ihnen als wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können.
Ihre Pflichten
Sie sind verpflichtet, an der zügigen Abwicklung mitzuwirken, soweit es Ihnen zuzumuten ist. Das heißt z.B. auch, dass Sie unter Umständen ein paar Stunden frei nehmen müssen, wenn Sie beruflich eingebunden sind, damit der Sachverständige das Fahrzeug unter ausreichenden Bedingungen (z.B. Tageslicht, Fz. muss schneefrei und darf nicht übermäßig verschmutzt sein etc.) besichtigen und seine Lichtbilddokumentation vornehmen kann. Das heißt aber nicht, dass Sie z.B. das Verlangen der gegnerischen Versicherung nach Beauftragung des Versicherungs-Sachverständigen zulassen müssen. Die freie Wahl eines Sachverständigen Ihrer Wahl ist Ihr gutes Recht!
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