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Rickert GmbH & Co.KG

- Kfz-Sachverständige -

HU-Wissenswertes

Allgemeines

Die Hauptuntersuchung - HU - ist die vorgeschriebene regelmäßige technische Untersuchung für Kraftfahrzeuge.

Die HU erfolgt nach § 29 StVZO, welcher auch die rechtliche Grundlage für diese Untersuchung bildet. Personenkraftwagen müssen im Normalfall alle zwei Jahre zur HU.

Bei der HU untersucht ein staatlich anerkannter Prüfingenieur - und nur (!) PI dürfen die HU durchführen - Ihr Fahrzeug auf seinen technischen Zustand und entscheidet, ob die begehrte Plakette geklebt wird oder nicht. Dabei lässt er nicht Willkür walten, sondern folgt etlichen gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheit der Fahrzeuge im Straßenverkehr, Zulassungsrichtlinien für Anbauteile etc..

Haben Sie Ihr Fahrzeug “im Auge” und sorgen regelmäßig für Inspektionen und Wartungen sowie für die Erneuerung von Verschleißteilen und die korrekte Funktion, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten, und Ihr Fahrzeug erhält die Plakette.

Es gibt jedoch Mängel, die zur Verweigerung der Plakette führen. Rastet z.B. das Motorhaubenschloss nicht richtig ein, ist die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet - die Plakette muss (!) verweigert werden. Ebenso verhält es sich bei defekten Bremsen, Licht- und Lichtzeichenanlagen, nicht eintragungsfähigen Anbauteilen bzw. Anbauteilen ohne in D gültige ABE, einem defekten Scheibenwischermotor und etlichen anderen für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges ausschlaggebenden Details.
Erhält Ihr Fahrzeug die Plakette auf Grund von Mängeln nicht, sind diese Mängel in dem Ihnen auszuhändigenden Prüfbericht aufgeführt.  Sie sind verpflichtet, die aufgeführten Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats ab dem Datum des Prüfberichtes zu beseitigen und binnen dieser Frist das Fahrzeug zur Nachkontrolle dem Prüfingenieur vorzustellen. Bei der Nachkontrolle darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann darf der PI den Untersuchungsbericht “ohne Mängel” abschließen und die Plakette erteilen.  Überschreiten Sie diese Frist, muss der PI eine vollständig neue Hauptuntersuchung durchführen.

Was wird alles geprüft?

  • die Bremsanlage - Wirkung, Verschleiß, Schläuche und Leitungen etc.
  • die Lenkanlage - Spiel, Leichtgängigkeit etc.
  • Räder/Reifen - Zulässigkeit, Größe, Profiltiefe, äußere Beschädigungen etc.
  • Sichtverhältnisse - Spiegel, Scheiben, Scheibenwischer, Scheinwerferreinigungsanlage etc.
  • Umwelt - Schalldämpferanlage, Geräuschverhalten, Dichtigkeit von Leitungen/Ölverlust, Abgasverhalten etc.
  • Achsen und Aufhängung - Federung, Stoßdämpfer, Querlenker, Gelenke, Aufhängungen etc.
  • Lichttechnik - Scheinwerfer, Schlussleuchten, Blinker, Bremsleuchten, Rückfahrleuchte, Batterie, Hupe etc.
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau - Korrosion insb. an Karosserie und tragenden Teilen, Bruch, Achsaufnahmepunkte, Sicherheitsgurte etc.
  • Identifizierung - FIN, Fabrikschild, Amtliches Kennzeichen, Fahrzeugpapiere etc.

Insgesamt muss der PI über 150 Prüfpunkte an Ihrem Fahrzeug überprüfen.

Darf der PI Ausnahmen machen bzw. “ein Auge zudrücken”?

Die Vorschriften zur Erteilung der HU-Plakette sind sehr dezidiert und eng gefasst. Selbstverständlich darf der Prüfingenieur keine Ausnahmen machen und schon gar nicht “ein Auge zudrücken”. Schließlich muss Ihr Fahrzeug nicht nur fahrtüchtig, sondern absolut verkehrssicher sein, und niemandem ist damit gedient, dass unzulässige Ausnahmen gemacht werden. Dies ist kein böser Wille des PI, sondern dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und des Straßenverkehrs im Allgemeinen. Im Besonderen dient die Genauigkeit und die Vorschriftentreue der Prüfung Ihnen, denn Sie verlieren unter Umständen Ihren Versicherungsschutz oder gar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug, wenn Sie mit einem mängelbehafteten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Welches Fahrzeug muss wann zur HU und was passiert, wenn der Zeitpunkt laut Plakette überschritten ist?

Die Anlage VIII der StVZO gibt einen vollständigen Überblick; hier stellen wir Ihnen eine kleine Übersicht als Auszug aus der StVZO zusammen:

Fahrzeugart

Beschreibung

zeitlicher Abstand zw. den HU

Krafträder

 

24 Monate

Pkw

nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

 

nach BO Kraft (z.B. Taxi)

12

Wohnmobile

zGG bis 3,5 t nach der 1. Zulassg.

36 Monate

 

danach

24 Monate

 

zGG 3,5 t - 7,49 t in den ersten 72 Monaten nach 1. Zulassung

24 Monate

 

danach

12 Monate

 

zGG > 7,5 t

12 Monate

Anhänger

mit zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der 1. Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

 

mit max. 40 km/h oder zGG >0,75 t - 3,5 t

24 Monate

 

zGG > 3,5 t

12 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr Informationen zu den Untersuchungsfristen finden Sie unter diesem Link http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34280.htm

  • Überschreitung der HU-Frist:

    Die HU-Frist darf natürlich grundsätzlich nicht überschritten werden, aber es kommt schon mal vor, dass man den Termin versäumt, obwohl dieser zwei Jahre lang feststeht. Wenn Sie den Termin aber um bis zu zwei Monate überschreiten, passiert Ihnen in der Regel auch dann nichts, wenn die Überziehung während einer polizeilichen Verkehrskontrolle/Fahrzeugkontrolle festgestellt wird. Allerdings werden die Beamten Sie eindringlich auffordern, Ihr Fahrzeug einer Prüforganisation zur HU vorzustellen. Kommen Sie dann mit Ihrem Fahrzeug zu uns, und das Fahrzeug ist mängelfrei und besteht die HU einschließlich AU, erteilt Ihnen unser PI die Plakette für weitere 2 Jahre zum regulären Preis.

    Überschreiten Sie die Frist um 2 bis max. 4 Monate, droht Ihnen nicht nur ein Verwarngeld von 15 €, sondern der Preis für die HU einschließlich AU erhöht sich auch noch gemäß der gesetzlichen Vorgaben um 20%. Stellen Sie also Ihr Fahrzeug in diesem Überziehungszeitraum bei uns vor und besteht es die Untersuchung, erhalten sie die Plakette für weitere 2 Jahre ab dem Monat der Vorstellung, müssen aber einen 20%igen Aufschlag auf den Untersuchungspreis bezahlen.

    Bei Überschreitung der Frist um 4 bis max. 8 Monate droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 25€; und auch hier müssen Sie einen 20%igen Aufschlag auf den Untersuchungspreis bezahlen.

    Wenn Sie den Termin gar um mehr als 8 Monate überziehen, riskieren Sie nicht nur den 20%igen Aufschlag auf den Untersuchungspreis und ein Bußgeld von 60 €, sondern obendrein einen Punkt im FAER in Flensburg.

    Warum wird ein Preisaufschlag von 20% erhoben?
    Dieser Preisaufschlag ist das Entgelt für die sogenannte “erweiterte HU”, die vorzunehmen ist, wenn der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten wurde und ersetzt die bisherige Rückdatierung der Plakette.

 

  • Überschreitung der Nachuntersuchungsfrist:

    Die Frist zur Nachuntersuchung bei nicht bestandener HU beträgt einen Monat ab Untersuchungsdatum. Überschreiten Sie diese Frist, droht Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 15 €. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich!
     

Schon gewusst? Als gewerblicher Fahrzeugvermieter ohne dass Ihre Fahrzeuge amtlich auf den Mieter angemeldet werden, müssen Sie Ihre Fahrzeuge alle 12 Monate zur HU vorstellen.

Und was ist mit der AU-Plakette?

Die Abgasuntersuchung - AU - ist Bestandteil der HU. Bis 31.12.2009 wurde die Durchführung der AU mittels einer gesonderten, sechseckigen Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichenschild dokumentiert. Seit dem 01.01.2010 gibt es keine gesonderte AU-Plakette mehr. Die erfolgreich durchgeführte AU wird mit dem Kleben der HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichenschild bestätigt.

Wer führt die AU durch und was passiert dann?

Unsere PI führen selbstverständlich im Rahmen der HU die AU durch. Werden alle Normwerte eingehalten, besteht Ihr Fahrzeug also die AU, steigen die Chancen auf den Erhalt der HU-Plakette - vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug ist auch sonst technisch in bester Ordnung.

Besteht Ihr Fahrzeug die AU nicht, darf der PI die HU-Plakette nicht kleben, weil es sich bei der AU um einen wesentlichen Bestandteil der HU handelt und das Nichtbestehen der AU einen wesentlichen Mangel am Fahrzeug darstellt. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Mängelbericht, und er PI wird Ihnen sagen, was zu tun ist.

In jedem Fall gibt es einen AU-Bericht, in welchem die Soll-/Ist-Werte festgehalten sind. Diesen legen Sie dann der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens vor, welche dann die notwendigen Einstellungen bzw. Reparaturen vornimmt.

    Darf auch die Werkstatt die AU durchführen?

Ja, wenn sie über das geeignete Personal und die geeigneten technischen Einrichtungen verfügt.

Lassen Sie in Ihrer Stammwerkstatt die AU durchführen, müssen Sie den AU-Beleg zur Durchführung der HU an unseren PI aushändigen, damit er die Werte abgleichen und die HU-Plakette letztlich erteilen kann.

Wird die AU im Rahmen einer Mängelbehebung in der Werkstatt Ihres Vertrauens ausgeführt, müssen Sie in jedem Fall mitsamt dem neuen AU-Bericht und dem HU-Mängelbericht zur Wiedervorstellung Ihres Fahrzeuges eine zugelassene Prüfstelle aufsuchen, da die HU-Plakette nicht automatisch erteilt wird.

Warum haben die HU-Plaketten unterschiedliche Farben?

Durch die unterschiedliche Farbgebung der HU-Plaketten ist für den Fachmann auf den ersten Blick zu erkennen, in welchem Jahr das Fahrzeug zur HU (wieder) vorgestellt werden muss. Außerdem soll durch die unterschiedliche Färbung der Plaketten Manipulationen vorgebeugt werden.

  • Was bedeuten die Farben?
    Ein Fahrzeug mit einer grünen Plakette muss aktuell im Jahr 2018 (erneut) zur HU vorgestellt werden; eines mit einer orangefarbenen Plakette im Jahr 2019, und eines mit einer blauen Plakette im Jahr 2020. Die Reihenfolge der Farben orange - blau - gelb - braun - rosa - grün wiederholt sich regelmäßig. Welche Plakettenfarbe geklebt wird, hängt davon ab, innerhalb welcher Intervalle das Fahrzeug zur HU vorgestellt werden muss. Fahrzeuge gewerblicher Autovermietungen, bei denen die Mietfahrzeuge nicht amtlich auf den Mieter angemeldet werden, kommen beispielsweise im Jahr 2018 mit ihrer grünen Plakette zur HU und erhalten dann keine blaue, sondern eine orangefarbene Plakette, die deutlich macht, dass die nächste HU im Jahr 2019 fällig ist.
    Kommen Sie als Privatperson oder auch als Betrieb mit eigenem Fuhrpark ohne Fahrzeugvermietung  hingegen mit Ihrer grünen Plakette im Jahr 2018 zu uns, erhalten Sie bei Bestehen der HU eine blaue Plakette und müssen Ihr Fahrzeug im Jahr 2020 wieder vorstellen.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug zur HU muss?

Ein Blick in den Fahrzeugschein klärt Sie auf. Dort hat nämlich der PI, der die letzte HU vorgenommen hat, das Datum der nächsten HU eingetragen und abgestempelt. Obendrein können Sie Monat und Jahr der Fälligkeit der HU an der auf Ihrem amtlichen Kennzeichen angebrachten Plakette ablesen: die Zahl im Zentrum der Plakette bezeichnet das Jahr, die nach oben auf 12 Uhr gerichtete Zahl (von 1-12) auf der Plakette den Monat der Fällligkeit der nächsten HU.

 

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